
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
Extrudierte oder plastisch flach gezogene Produkte aus unserem Lieferprogramm, haben neben einem exklusiven Design, unschlagbare Vorteile wenn es um deren Verwendung im Außenbereich geht. Sie trotzen Wind und Wetter, behalten Farbe und Form, sind pflegeleicht, belastbar und was ganz wichtig ist, dauerhaft frostsicher.
Wir übernehmen daher als Hersteller eine 30-jährige Garantie für die Frostsicherheit unserer extrudierten Keramikfliesen. Natürlich müssen wir voraussetzen, dass unsere Produkte fachgerecht, nach den geltenden Regeln und Normen, verarbeitet wurden.
Die Garantieansprüche wurden deshalb in unseren Garantiebedingungen geregelt.
A. Korzilius Interbau GmbH & Co KG
Michael Dickopf
Garantiebedingungen:
Für die von uns, der Fa. Alois Korzilius Interbau - Fabrikation für moderne Baukeramik GmbH & Co KG, Hauptstr. 73 -79, 56235 Ransbach-Baumbach, hergestellten extrudierten und besonders gekennzeichneten Fliesen, leisten wir als Hersteller zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers zu den nachstehenden Bedingungen Garantie ausschließlich für die Frostsicherheit der gelieferten Fliesen:
- Im Rahmen der Garantie liefern wir Ersatzfliesen der gleichen Art und Güte für beschädigte Fliesen sofern der Schaden an den Fliesen durch den Einfluss von natürlichen Witterungsbedingungen im Zusammenhang mit Frost entstanden ist.
- Die Ersatzfliesen entsprechen in Bezug auf Muster und Farbgestaltung den beschädigten Fliesen, soweit diese noch in unserem aktuellen Lieferprogramm sind. Da die Fliesen aus unterschiedlichen Produktionszyklen (Bränden) stammen können, ist es möglich, dass diese sich von den ursprünglich verlegten Fliesen in Bezug auf Größe, Farbgestaltung und Oberflächen geringfügig unterscheiden.
- Befinden sich die betroffenen Fliesen nicht mehr in unserem aktuellen Lieferprogramm liefern wir gleichwertige Ersatzfliesen aus dem aktuellen Lieferprogramm, die den Ursprungsfliesen optisch möglichst ähnlich sind.
- Wir ersetzen im Rahmen dieser Garantie nicht die Lohnkosten für den Ein- und Ausbau der Fliesen und führen den Ein- und Ausbau nicht durch.
- Nicht unter die Garantie fallen Schäden und Mängel im Zusammenhang mit Frost wenn sie durch nicht vorschriftsmäßige Handhabung, durch unfachmännischen Einbau der Fliesen und/oder mangelhafte Pflege der Fliesen entstanden sind.
- Nicht unter die Garantie fallen zudem sämtliche Mangelfolgeschäden, die bspw. etwa dadurch entstanden sind, dass die entsprechende Fläche, auf denen die beschädigten Fliesen verlegt sind, zeitweise nicht genutzt werden kann.
- Die Garantie ist begrenzt auf einen Zeitraum von 30 Jahren ab Lieferdatum der Fliesen: der Nachweis ist durch den Käufer zu erbringen. Die Garantie gilt weltweit.
- Die Garantieleistungen werden innerhalb der ersten 12 Monate ab Übergabe der Fliesen ohne Berechnung von Transportkosten durchgeführt, es sei denn, der Versand der Fliesen soll nach Absprache mit dem Kunden per Kurier durchgeführt werden. Nach Ablauf der ersten 12 Monate ab Übergabe der Fliesen werden die Garantieleistungen unter Berechnung der Fahrt- und Wegezeit-kosten sowie von Fracht- und Verpackungskosten geleistet.
- Die Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit. Ausgewechselte Fliesen gehen in das Eigentum der Fa. Alois Korzilius Interbau - Fabrikation für moderne Baukeramik GmbH & Co KG, Hauptstr. 73 -79, 56235 Ransbach-Baumbach, über.
(Stand: Juli 2009)



